Möbel durch Schimmel beschädigt: Wer kommt für den Schaden auf?

Wenn Sie feststellen, dass Ihre Möbel durch Schimmel beschädigt wurden, stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt für den entstandenen Schaden?

2/7/20241 min read

white and gray concrete wall
white and gray concrete wall

Schimmel in der Wohnung kann nicht nur gesundheitsschädlich sein, sondern auch Möbel und andere Einrichtungsgegenstände beschädigen. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Möbel durch Schimmel beschädigt wurden, stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt für den entstandenen Schaden? In diesem Blogbeitrag erörtern wir, wer in solchen Fällen finanziell haftet und geben Tipps, wie Sie vorgehen sollten.

  1. Ursachen für Schimmelbildung:

    Schimmel entsteht oft durch Feuchtigkeit, die aufgrund von schlechter Belüftung, Wasserschäden oder Baumängeln in Wohnräumen verbleibt. Die Identifizierung der Ursache ist entscheidend für die Klärung der Haftungsfrage.

  2. Mieter oder Vermieter: Wer ist verantwortlich?

    Mieterhaftung: Wenn die Schimmelbildung durch falsches Lüften oder Heizen seitens des Mieters entstanden ist, kann der Mieter für die Beschädigung der Möbel verantwortlich sein.
    Vermieterhaftung: Liegt die Ursache jedoch in Baumängeln oder nicht behobenen Wasserschäden, die dem Vermieter bekannt waren, kann dieser für den Schaden haftbar gemacht werden.

  3. Versicherungsschutz:

    Hausratversicherung: Prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung Schäden durch Schimmel abdeckt. In vielen Fällen sind solche Schäden in der Hausratversicherung eingeschlossen.
    Gebäudeversicherung: Bei strukturellen Problemen, die zur Schimmelbildung geführt haben, kann die Gebäudeversicherung des Vermieters greifen.

  4. Vorgehensweise bei Schimmelbefall:

    Dokumentation: Dokumentieren Sie den Schimmelbefall und die beschädigten Möbel mit Fotos.
    Meldung: Informieren Sie umgehend den Vermieter über den Schimmelbefall.
    Professionelle Begutachtung: In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der die Ursache des Schimmelbefalls feststellt.

  5. Prävention:

    Um zukünftigen Schimmelbefall und damit verbundene Schäden zu vermeiden, ist eine regelmäßige und korrekte Lüftung der Wohnräume essenziell. Auch die Beseitigung von Baumängeln und die Instandhaltung der Bausubstanz spielen eine wichtige Rolle.

Fazit:

Die Frage, wer für durch Schimmel beschädigte Möbel aufkommt, hängt von der Ursache der Schimmelbildung ab. Sowohl Mieter als auch Vermieter können unter bestimmten Umständen haftbar sein. Ein guter Versicherungsschutz und präventive Maßnahmen sind entscheidend, um Schimmelbildung vorzubeugen und mögliche finanzielle Verluste zu minimieren.